Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Gainback GmbH, vertreten durch Jakob Hebenstreit und Lorenz Wolf, Falkenstein 16a, 97499 Donnersdorf (im Folgenden „Gainback“ oder „Anbieter“ genannt), betreibt unter dem Namen „Gainback“ eine webbasierte Plattform sowie eine mobile Applikation (im Folgenden gemeinsam „Plattform“ genannt).
Die Plattform ermöglicht es Unternehmen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt), verschiedene Marketing- und Kundenbindungstools zu nutzen. Dazu gehören insbesondere:
- Instagram Story Marketing-Kampagnen mit Cashback-System
- Punkte- und Loyalty-Programme zur Kundenbindung
- Gewinnspiele und Verlosungen
- Kundenumfragen mit Belohnungssystem
- Glücksrad-Aktionen (SpinWheel)
- Bewertungsmanagement für Google und TripAdvisor
- Business Hub Pages zur Präsentation des Unternehmens
- Newsletter- und E-Mail-Marketing-Tools
Endkunden und Verbraucher, die an den Marketing-Aktionen des Auftraggebers teilnehmen (im Folgenden „Nutzer“ oder „Teilnehmer“ genannt), sind nicht Vertragspartner dieser AGB. Für diese gelten separate Nutzungsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Gainback und dem jeweiligen Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Gainback hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Gainback behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Gainback wird den Auftraggeber spätestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Textform (z. B. per E-Mail) über die beabsichtigten Änderungen informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Gainback wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, ist Gainback berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Auf diese AGB und die unter Bezugnahme auf diese AGB geschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Im Fall von Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle schriftliche Vereinbarungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Leistungsbeschreibungen auf der Plattform
- Gesetzliche Regelungen
§ 2 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Der Vertragsschluss kommt wie folgt zustande: Der Auftraggeber registriert sich über die Plattform unter https://business.gainback.app und erstellt ein Geschäftskonto mit den erforderlichen Unternehmensdaten. Die Registrierung stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers auf Abschluss eines Nutzungsvertrages dar.
(2) Gainback nimmt das Angebot durch Freischaltung des Kontos und/oder Bestätigung per E-Mail an. Mit der Freischaltung kommt der Nutzungsvertrag zustande.
(3) Für die Nutzung kostenpflichtiger Funktionen (Abonnements) ist die Auswahl eines Tarifs und die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode erforderlich. Die Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs stellt ein gesondertes Angebot dar, das durch Gainback durch Bestätigung und Aktivierung des Tarifs angenommen wird.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Gainback behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(5) Pro Unternehmen darf nur ein Konto angelegt werden. Die Anmeldung mit falschen Angaben oder unter fremdem Namen ist untersagt.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Auftraggeber gewählten Tarif (Starter, Pro oder Enterprise) sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Plattform veröffentlichten Leistungsbeschreibungen und etwaigen individuellen Vereinbarungen.
(2) Die Plattform umfasst folgende Kernfunktionen (je nach Tarif):
a) Instagram Story Marketing-Kampagnen
Der Auftraggeber kann Kampagnen erstellen, bei denen Nutzer ihre Instagram-Stories mit Unternehmens-Stickern versehen und dafür Belohnungen (Gutscheine, Cashback) erhalten. Gainback stellt die technische Infrastruktur zur Verifizierung der Stories und Verwaltung der Belohnungen bereit.
b) Loyalty-Programme (Punkte & Prämien)
Der Auftraggeber kann Kundenbindungsprogramme erstellen, bei denen Kunden für Einkäufe (nachgewiesen durch Kassenbeleg-Upload) Punkte sammeln und gegen Prämien einlösen können.
c) Gewinnspiele (Giveaways)
Der Auftraggeber kann Gewinnspiele erstellen und verwalten. Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Glücksspielrecht) liegt beim Auftraggeber.
d) Kundenumfragen (Surveys)
Der Auftraggeber kann Umfragen erstellen und Teilnehmern Belohnungen für die Teilnahme gewähren.
e) Glücksrad-Aktionen (SpinWheel)
Der Auftraggeber kann digitale Glücksräder mit konfigurierbaren Gewinnen erstellen. Optional kann ein Kassenbeleg-Upload als Teilnahmevoraussetzung aktiviert werden.
f) Bewertungsmanagement
Der Auftraggeber kann Programme erstellen, die Kunden zur Abgabe von Google- oder TripAdvisor-Bewertungen motivieren und dafür Belohnungen ausschütten.
g) Business Hub Pages
Der Auftraggeber kann eine individuelle Unternehmensseite mit allen aktiven Marketing-Aktionen erstellen.
h) Analytics & Reporting
Der Auftraggeber erhält Zugang zu Statistiken und Auswertungen über die Performance seiner Marketing-Aktionen.
(3) Gainback schuldet die Bereitstellung der Plattform im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern, Reichweite oder Kampagnenerfolg. Gainback garantiert insbesondere nicht, dass Nutzer tatsächlich an den Marketing-Aktionen des Auftraggebers teilnehmen.
(4) Gainback ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform jederzeit zu erweitern, zu verbessern oder technisch anzupassen, sofern dadurch die vertragswesentlichen Funktionen nicht wesentlich eingeschränkt werden.
(5) Gainback darf sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer) bedienen. Eine Liste der eingesetzten Subunternehmer ist dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu entnehmen.
§ 4 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Gainback strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Gainback liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern).
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchgeführt und dem Auftraggeber mit angemessener Frist angekündigt. In dringenden Fällen (z. B. Sicherheitsupdates) kann eine kurzfristige Wartung auch ohne Vorankündigung erfolgen.
(3) Bei kostenfreien Tarifen oder während kostenloser Testphasen schuldet Gainback keine Mindestverfügbarkeit.
(4) Für Funktionen, die von externen Diensten abhängen (z. B. Instagram API, Google APIs), kann Gainback keine Verfügbarkeitsgarantie übernehmen, soweit die Einschränkungen auf dem externen Dienst beruhen.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
(1) Die konkreten Preise, Tarife und Abrechnungsmodalitäten werden individuell in einem separaten Angebot zwischen Gainback und dem Auftraggeber vereinbart. Das jeweilige Angebot wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt gemäß den im individuellen Angebot festgelegten Konditionen. Übliche Abrechnungsmodelle sind:
- Monatliche Abrechnung: Die Gebühren werden monatlich im Voraus fällig.
- Jährliche Abrechnung: Die Gebühren werden jährlich im Voraus fällig.
- Nutzungsbasierte Abrechnung: Die Gebühren werden nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet.
(3) Zusätzlich zu etwaigen Grundgebühren können nutzungsabhängige Kosten anfallen, insbesondere:
- Provisionen für erfolgreiche Kampagnenteilnahmen (Story Marketing)
- Transaktionsgebühren für Gutschein-Einlösungen
- Gebühren für Zusatzfunktionen oder erweiterte Kontingente
Die genauen Konditionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(4) Die Zahlung erfolgt per Lastschrift (SEPA), Kreditkarte oder Überweisung gemäß den im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte ermächtigt der Auftraggeber Gainback, die fälligen Beträge von dem hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Gainback berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren und/oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Befindet sich der Auftraggeber mehr als 14 Tage mit einer Zahlung im Verzug, ist Gainback berechtigt, den Zugang zu sperren. Befindet sich der Auftraggeber mehr als 30 Tage im Verzug, ist Gainback zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(6) Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(7) Rechnungen werden elektronisch im PDF-Format per E-Mail übermittelt. Der Auftraggeber stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die konkrete Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen werden individuell im separaten Angebot zwischen Gainback und dem Auftraggeber vereinbart. Das jeweilige Angebot wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern im individuellen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten folgende Standardkonditionen:
- Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
- Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um den ursprünglichen Vertragszeitraum, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an hello@gainback.app oder über das Kundenportal). Die Kündigung wird wirksam zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums bzw. zum im Angebot vereinbarten Zeitpunkt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt
- der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 30 Tage im Verzug ist
- der Auftraggeber gegen geltendes Recht verstößt
- der Auftraggeber die Plattform missbräuchlich nutzt
- über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
(5) Nach Vertragsende werden die Daten des Auftraggebers gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht. Der Auftraggeber kann vor Vertragsende einen Export seiner Daten anfordern.
(6) Bei vorzeitiger Kündigung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
§ 7 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
(1) Wahrheitspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
(2) Zugangsdaten: Der Auftraggeber ist für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Gainback unverzüglich zu informieren und die Zugangsdaten sind zu ändern.
(3) Rechtmäßigkeit der Kampagnen: Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine über die Plattform durchgeführten Marketing-Aktionen den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dies umfasst insbesondere:
- Wettbewerbsrecht (UWG) – insbesondere Verbot irreführender Werbung
- Glücksspielrecht – insbesondere bei Gewinnspielen und Glücksrädern
- Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) – insbesondere bei der Erhebung von Nutzerdaten
- Jugendschutzrecht – insbesondere bei altersbeschränkten Produkten oder Dienstleistungen
- Marken- und Urheberrecht – insbesondere bei der Verwendung von Logos, Bildern und Texten
- Steuerrecht – insbesondere bei der korrekten Behandlung von Prämien und Rabatten
(4) Inhalte: Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Es ist untersagt, Inhalte einzustellen, die:
- gegen geltendes Recht verstoßen
- Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen
- diskriminierend, beleidigend, verleumderisch oder pornografisch sind
- Gewalt verherrlichen oder zu Straftaten auffordern
(5) Belohnungen und Gutscheine: Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Einlösung der von ihm über die Plattform vergebenen Belohnungen, Gutscheine und Prämien. Gainback übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Einlösbarkeit beim Auftraggeber.
(6) Teilnahmebedingungen: Für Gewinnspiele und andere Marketing-Aktionen ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtskonforme Teilnahmebedingungen zu erstellen und den Teilnehmern zugänglich zu machen.
(7) Datensicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzulegen, soweit dies nicht ausdrücklich zu den Leistungspflichten von Gainback gehört.
(8) Missbrauchsverbot: Die Nutzung der Plattform mittels automatisierter Verfahren (Bots, Crawler, Scripte) ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Gainback untersagt.
§ 8 Freistellung
(1) Der Auftraggeber stellt Gainback von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der in § 7 genannten Pflichten durch den Auftraggeber geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gainback bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter nach besten Kräften zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
(3) Die Freistellungsverpflichtung entfällt, soweit Gainback den Rechtsverstoß durch eigenes schuldhaftes Verhalten mitverursacht hat.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Gainback erbringt die Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik mit der branchenüblichen Sorgfalt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es bei internetbasierten Diensten zu technischen Störungen und Übertragungsproblemen kommen kann.
(2) Für Mängel stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Bei kostenfreien Tarifen ist die Gewährleistung auf den Fall beschränkt, dass Gainback einen Mangel arglistig verschweigt.
(3) Gainback haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
- bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie
- nach dem Produkthaftungsgesetz
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(5) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(6) Die summenmäßige Haftungsbegrenzung beträgt bei leichter Fahrlässigkeit maximal die Summe der vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte (bzw. bei kürzerer Vertragslaufzeit die hochgerechneten Jahresentgelte), mindestens jedoch EUR 1.000,00 und höchstens EUR 50.000,00, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(7) Für den Verlust von Daten haftet Gainback nur, soweit der Auftraggeber seine Datensicherungspflicht gemäß § 7 Abs. 7 erfüllt hat. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten aus ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopien erforderlich ist.
(8) Gainback haftet nicht für:
- den Inhalt der von Nutzern im Rahmen von Kampagnen veröffentlichten Beiträge (z. B. Instagram-Stories)
- den wirtschaftlichen Erfolg der Marketing-Aktionen des Auftraggebers
- Ausfälle oder Einschränkungen von Drittdiensten (z. B. Instagram, Google, TripAdvisor)
- Schäden durch Nutzung der Plattform in einer den Nutzungsbedingungen widersprechenden Weise
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Gainback.
§ 10 Sperrung und Löschung
(1) Gainback ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zur Plattform vorübergehend zu sperren, wenn:
- der Auftraggeber gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt
- der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 14 Tage im Verzug ist
- Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen
- dies aufgrund behördlicher Anordnung erforderlich ist
- die Sperrung zur Abwehr von Gefahren für die Plattform oder andere Nutzer erforderlich ist
(2) Der Auftraggeber wird über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich informiert, es sei denn, die Benachrichtigung würde laufende Ermittlungen oder die Sicherheit der Plattform gefährden.
(3) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperrung weggefallen ist.
(4) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist Gainback berechtigt, das Konto des Auftraggebers dauerhaft zu löschen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Design, Logos, Texte und sonstiger Inhalte, verbleiben bei Gainback oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Auftraggeber räumt Gainback an den von ihm eingestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere:
- Speicherung und Verarbeitung auf den Servern von Gainback
- Anzeige innerhalb der Plattform und zugehöriger Apps
- Verwendung auf öffentlich zugänglichen Kampagnenseiten
- Verwendung in Social-Media-Präsenzen von Gainback (nur nach vorheriger Abstimmung)
(3) Die Nutzung der Marke „Gainback“ und zugehöriger Logos durch den Auftraggeber ist nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung und nach den Vorgaben von Gainback gestattet.
(4) Gainback ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber eingestellten Inhalte auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Die rechtliche Verantwortung für die Inhalte liegt beim Auftraggeber.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Gainback erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details sind der Datenschutzerklärung unter https://business.gainback.app/datenschutz zu entnehmen.
(2) Soweit Gainback personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist unter https://business.gainback.app/avv abrufbar und wird mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(3) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten seiner Kunden an die Plattform verantwortlich. Er gewährleistet, dass alle erforderlichen Rechtsgrundlagen (Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse) vorliegen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Kunden und Nutzer über die Datenverarbeitung im Rahmen der Plattformnutzung zu informieren und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Gainback ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch Umstände verhindert oder wesentlich erschwert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von Gainback liegen und die Gainback trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte (höhere Gewalt).
(2) Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus
- Epidemien und Pandemien
- Rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks)
- Behördliche Maßnahmen und Verfügungen
- Ausfall wesentlicher Infrastruktur (Strom, Internet)
- Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten
(3) Gainback wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt von Umständen höherer Gewalt informieren und die Leistungserbringung sobald wie möglich wieder aufnehmen.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren
- nach der Mitteilung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
- der empfangenden Partei bereits bekannt waren
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Gainback (Donnersdorf), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(4) Übertragung: Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Gainback auf Dritte übertragen. Gainback ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen zu übertragen.
(5) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(6) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wende dich bitte an:
Gainback GmbHFalkenstein 16a97499 DonnersdorfDeutschlandE-Mail: hello@gainback.appTelefon: +49 151 41668451